Produkt zum Begriff Vollmacht:
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Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall (Trimborn von Landenberg, Dieter)
Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall , Wenn in teils fragwürdiger, teils krimineller Weise über das Vermögen eines hilflosen Menschen verfügt wird, muss der Anwalt das Vertreterhandeln überprüfen. Anders als zahlreiche Veröffentlichungen zur Vorsorgevollmacht widmet sich dieses Buch vorrangig den Rettungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit bereits bestehenden Vollmachten zu ergreifen sind. Zudem werden Instrumente zur Prävention vorgestellt und diskutiert. Der Aufbau der Kapitel orientiert sich an der jeweils für die anwaltliche Praxis typischen Mandatssituation. Eine große Rolle spielt zunächst die Überprüfung von vermögensrechtlichen Verfügungen im Zusammenhang mit erteilten Vollmachten. Deren Umfang ist umfassend zu ermitteln. Sodann wird regelmäßig der Widerruf die erste Sicherheitsmaßnahme sein. Besonderes Augenmerk wurde auf die systematische Informationsbeschaffung und die Klärung des Innenverhältnisses gelegt, ohne die eine Rückabwicklung unberechtigter Verfügungen nicht möglich ist. Dieses Buch hilft, Licht in das oft undurchsichtige Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten zu bringen. Neben der Analyse der immer reichhaltigeren Rechtsprechung und Literatur zum Thema wird großer Wert auf die tatsächlichen Aspekte der Anspruchsrealisierung und -abwehr gelegt. In der Neuauflage ist auch das seit dem 1.1.2023 geänderte Betreuungsrecht berücksichtigt, das insbesondere im Bereich der Kontrollbetreuung bei vermutetem Missbrauch von Vorsorgevollmachten neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230707, Produktform: Kartoniert, Autoren: Trimborn von Landenberg, Dieter, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Keyword: Widerruf von ; Betreuung; Betreuungsrecht; Informationsbeschaffung; Mandat; Rechtsanwalt; Rettungsmaßnahmen; Rückabwicklung; Sicherungsmaßnahmen; Umfang; Vorsorgevollmacht; Widerruf; unberechtigte Verfügungen; vermögensrechtliche Verfügungen, Fachschema: Betreuungsrecht~Erbrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Erbrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: xvii, Seitenanzahl: 187, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: zerb verlag, Verlag: zerb verlag, Länge: 208, Breite: 145, Höhe: 12, Gewicht: 276, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1424066
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Die Illusion grenzenloser Verfügbarkeit
Die Illusion grenzenloser Verfügbarkeit , Die Auflösung von Grenzen kann Freiheit ermöglichen - Grenzenlosigkeit aber, etwa beim Verbrauch von Ressourcen, kann auch Lebensgrundlagen zerstören und zu Verunsicherungen des Individuums führen. Die Autor*innen thematisieren das Ringen um Grenzen und ihre Bedeutung für die individuelle Psyche, für Gruppen und die Gesellschaft. Einen Schwerpunkt bilden Arbeiten zur Transgender-Thematik, die sich mit der potenziellen Kränkung durch eine biologisch angelegte Geschlechtlichkeit beschäftigen. Weitere Beiträge thematisieren das bittere Anerkennenmüssen einschränkender Behinderungen, die Ursachen der Klimakrise und die Notwendigkeit angesichts von end-of-life decisions, die Begrenzung des eigenen Lebens anerkennen zu müssen. Mit Beiträgen von Bernd Ahrbeck, Josef Christian Aigner, David Bell, Heribert Blass, Arne Burchartz, Frank Dammasch, Hans Hopf, Heribert Kellnhofer, Vera King, Hans-Geert Metzger, Martin Teising, Sally Weintrobe, Jean-Pierre Wils, Hans-Jürgen Wirth und Achim Würker , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 202307, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Psyche und Gesellschaft##, Redaktion: Teising, Martin~Burchartz, Arne, Seitenzahl/Blattzahl: 301, Keyword: Auflösung von Grenzen; Transgender; Kontaktschranke; Adoleszenz; Autonomie; Narzissmus; Freiheit; Ressourcen; Identität; Psychoanalyse, Fachschema: Gender Studies / Transgender~Transgender - Transsexualität - Intersexualität~Analyse / Psychoanalyse~Psychoanalyse - Psychoanalytiker~Psychotherapie / Psychoanalyse~Psychotherapie - Psychotherapeut~Therapie / Psychotherapie~Kinderpsychotherapie~Psychotherapie / Kinderpsychotherapie / Jugendpsychotherapie, Fachkategorie: Psychoanalyse (Freud)~Psychotherapie, allgemein~Psychotherapie: Kinder und Jugendliche, Warengruppe: TB/Psychoanalyse, Fachkategorie: Gender Studies: Transgender, Transsexuelle, Intersexuelle, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Psychosozial Verlag GbR, Verlag: Psychosozial Verlag GbR, Verlag: Psychosozial-Verlag GmbH & Co. KG, Länge: 203, Breite: 149, Höhe: 25, Gewicht: 435, Produktform: Kartoniert, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, eBook EAN: 9783837961171 9783837961188, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0035, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,
Preis: 36.90 € | Versand*: 0 € -
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Ist Vollmacht ein Vertrag?
Ist Vollmacht ein Vertrag? Eine Vollmacht ist keine eigenständige Form eines Vertrags, sondern vielmehr ein Instrument, das es einer Person ermöglicht, im Namen einer anderen Person rechtliche Handlungen vorzunehmen. Es handelt sich also um eine Bevollmächtigung, die auf einem bestehenden Vertragsverhältnis basiert. Die Vollmacht regelt die Befugnisse und Pflichten der bevollmächtigten Person, während ein Vertrag die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festlegt. Insofern kann man sagen, dass eine Vollmacht zwar im Zusammenhang mit einem Vertrag steht, aber an sich kein eigenständiger Vertrag ist.
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Was bedeutet in Vollmacht?
In Vollmacht bedeutet, dass eine Person berechtigt ist, im Namen einer anderen Person oder Organisation rechtliche oder finanzielle Entscheidungen zu treffen. Diese Befugnis wird in der Regel schriftlich erteilt und kann spezifische Aufgaben oder allgemeine Vertretungsbefugnisse umfassen. Die Person, die die Vollmacht erteilt, wird als Vollmachtgeber bezeichnet, während die Person, die die Vollmacht erhält, als Bevollmächtigter bezeichnet wird. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar definiert ist und die Grenzen der Befugnisse des Bevollmächtigten festgelegt sind, um Missbrauch zu vermeiden. In Vollmacht zu handeln bedeutet also, im Auftrag einer anderen Person oder Organisation rechtmäßig zu handeln.
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Wie unterschreiben mit Vollmacht?
Um mit Vollmacht zu unterschreiben, muss die bevollmächtigte Person den Namen des Unterzeichners sowie ihre eigene Position und den Zusatz "in Vertretung" oder "mit Vollmacht" angeben. Es ist wichtig, dass die Vollmacht schriftlich vorliegt und die Befugnisse klar definiert sind. Die Unterschrift sollte deutlich lesbar sein und den Namen des Unterzeichners genau wiedergeben. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen rechtlichen Anforderungen und Formalitäten zur Unterzeichnung mit Vollmacht zu informieren.
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Wann erlischt die Vollmacht?
Die Vollmacht erlischt in der Regel, wenn der Vollmachtgeber sie widerruft oder wenn der Bevollmächtigte sie zurückgibt. Sie kann auch durch den Tod des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten erlöschen. Des Weiteren kann die Vollmacht auch durch Zeitablauf oder durch Erreichen des vereinbarten Zwecks enden. Es ist wichtig, dass alle Parteien über das Erlöschen der Vollmacht informiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ähnliche Suchbegriffe für Vollmacht:
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The Art of Hosting (Pogatschnigg, Ilse M.)
The Art of Hosting , Wie Sie bedeutsame Gespräche ermöglichen und als Führungsinstrument einsetzen Art of Hosting (AoH) beschreibt die Kunst, Gastgeber für bedeutsame Gespräche zu sein. Dazu nutzt AoH die kollektive Intelligenz bunter und diverser Gruppen und schafft einen Rahmen dafu?r, dass von Anfang an möglichst viele Menschen auf Augenhöhe in Entscheidungsfindungen und anderen Gruppenprozessen (wie Change) einbezogen werden. Das bereichert die Entscheidungen und macht die Beitragenden auch gleichzeitig zu Miteigentümern - ohne jedoch die formale Entscheidungsbefugnis von Führungskräften anzutasten. Organisationen stehen vor komplexen Fragestellungen, in denen ihnen ein Überblick über die unterschiedlichen Facetten für Lösungen oft fehlen. Menschen sind mit Entscheidungen, die sie betreffen, unzufrieden; sie möchten mitreden und beitragen. Demokratien werfen durch Wahlen und Volksentscheide mehr Fragen auf, als sie zu beantworten imstande sind. In all den Konstellationen werden das Potenzial und die Kreativität all derer, die von den Entscheidungen betroffen sind, nicht genutzt. Demgegenüber sehen wir eine unbändige Tatkraft bei Nachbarschaftsinitiativen, Online-Foren und Gruppen, die sich rund um einen Sinn und Zweck selbst organisieren. Beispiele zeigen die "Augenhöhe"-Filme oder das Buch von Frederic Laloux. AoH kann beides zusammenbringen: Es wird bei komplexen Fragestellungen eingesetzt, es macht die Zusammenarbeit menschlicher und hört auch jene, die sich sonst nicht zu Wort melden. Ihr Wissen, ihre Kompetenz und Erfahrung ungenutzt liegen zu lassen, wäre ein Verlust. Art of Hosting bietet Settings, Zugänge und Tools, genau diese Beteiligung zu organisieren. Es wirkt der allzu menschlichen Versuchung entgegen, einfache Antworten auf komplexe Fragen zu geben. Es bündelt die Kräfte. Damit ist es etwas für Gruppen von Menschen, die co-kreativ arbeiten und aus dem Kampf Argument gegen Argument aussteigen wollen. AoH bewährt sich vor allem in Veränderungsprozessen und kann Dreh- und Angelpunkt für die Teamarbeit sein. Autorin Dr. Ilse M. Pogatschnigg ist promovierte Verfassungsjuristin, Host und Coach. Sie beschäftigt sich mit der wichtigen Frage, wie das Zusammenleben in kleinen und größeren Einheiten gleichberechtigt und sinnvoll gestaltet werden kann. Die Autorin ist Teil des weltweiten AoH-Netzwerkes, das die Ideen von Hosting anwendet, in Trainings weitergibt und weiterentwickelt. Sie bloggt zum Thema auf www.dieGastgeber.eu. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20210304, Produktform: Kartoniert, Beilage: Klappenbroschur, Autoren: Pogatschnigg, Ilse M., Illustrator: Altmann, Mischa Oliver, Seitenzahl/Blattzahl: 130, Keyword: Verhandlung; Unternehmenskultur; Moderation; Kommunikation, Fachschema: Führung / Mitarbeiterführung~Mitarbeiterführung~Verhandlung~Kommunikation (Unternehmen)~Unternehmenskommunikation~Business / Management~Management, Fachkategorie: Geschäftsverhandlungen~Businesskommunikation und -präsentation, Fachkategorie: Management: Führung und Motivation, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, Verlag: Vahlen Franz GmbH, Verlag: Vahlen, Franz, Breite: 143, Höhe: 15, Gewicht: 284, Produktform: Klappenbroschur, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0025, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2552978
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Samsung MagicInfo Cloud Remote Hosting + Device Registration NMS
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Wer bekommt die Vollmacht?
Die Frage "Wer bekommt die Vollmacht?" bezieht sich darauf, wer autorisiert ist, im Namen einer anderen Person oder Organisation Entscheidungen zu treffen oder Handlungen auszuführen. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten, wie zum Beispiel bei rechtlichen Angelegenheiten, Finanztransaktionen oder medizinischen Entscheidungen. Die Vollmacht wird in der Regel durch eine formelle Vereinbarung oder Dokumentation festgelegt, in der die genauen Befugnisse und Einschränkungen des Bevollmächtigten festgelegt sind. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar definiert ist und nur an vertrauenswürdige Personen oder Organisationen vergeben wird, um Missbrauch oder Fehlverhalten zu vermeiden. Letztendlich liegt es an der Person oder Organisation, die die Vollmacht vergibt, sorgfältig zu prüfen, wem sie diese Verantwortung überträgt.
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Wann endet eine Vollmacht?
Eine Vollmacht endet in der Regel, wenn der Vollmachtgeber sie widerruft oder wenn der Vollmachtnehmer sie zurückgibt. Sie kann auch automatisch enden, wenn der Zweck, für den sie erteilt wurde, erreicht ist oder wenn eine bestimmte Zeitdauer abgelaufen ist. Es ist wichtig, dass der Vollmachtnehmer die Vollmacht nicht mehr nutzt, sobald sie endet, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen für das Ende einer Vollmacht im Vollmachtsdokument festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Wer kann Vollmacht erteilen?
Vollmacht kann grundsätzlich von einer Person an eine andere Person oder auch an eine Organisation erteilt werden. Dabei muss die bevollmächtigende Person (Vollmachtgeber) geschäftsfähig sein und die Vollmacht freiwillig und in Kenntnis der Folgen erteilen. Die bevollmächtigte Person (Vollmachtnehmer) kann dann im Namen des Vollmachtgebers handeln und Verträge abschließen. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar formuliert ist und die genauen Befugnisse der bevollmächtigten Person festlegt. In manchen Fällen ist es auch möglich, eine Vollmacht durch einen Notar beurkunden zu lassen, um ihre Gültigkeit zu sichern.
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Kann Bevollmächtigter Vollmacht widerrufen?
Ja, ein Bevollmächtigter kann die ihm erteilte Vollmacht grundsätzlich widerrufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Bevollmächtigte feststellt, dass er die Vollmacht nicht mehr benötigt oder wenn sich die Umstände geändert haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Widerruf der Vollmacht schriftlich erfolgen sollte, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollte der Widerruf dem Vollmachtgeber unverzüglich mitgeteilt werden, damit dieser informiert ist und entsprechend handeln kann. Es empfiehlt sich, den Widerruf der Vollmacht auch gegenüber Dritten zu erklären, die von der Vollmacht Kenntnis haben könnten.
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